Hinweis zum datenschutzkonformen Umgang mit Freitextfeldern

 

Lieber stepnova Nutzer,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie für eine datenschutzkonforme Dokumentation verantwortlich sind. Wie Sie sicherlich schon festgestellt haben gibt es in stepnova an diversen Stellen die Möglichkeit in so genannten „Freitextfeldern“ frei formulierte Inhalte einzutragen (so z.B. in dem Arbeitsbereich Beratung, Registerseite „Beratungsgespräch“, Akkordeonbereich „Gesprächsinhalt“). Freitextfelder sind alle Felder, bei denen keine Auswahl vorgegebener Werte zwingend ist.

Dies gilt auch für Autocompleter mit Freitextfunktion. Bitte beachten Sie hierbei jederzeit datenschutzrechtliche Vorgaben (BDSG, SGB bzw. die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze etc.), die zugrundeliegenden Verdingungsunterlagen, das fachliche Infopaket sowie Anweisungen Ihres Arbeitgebers. Die vorgenannten Vorgaben gelten nicht nur für Einträge in Freitextfeldern sondern auch hinsichtlich Ihrer grundsätzlichen Dokumentationsarbeit auch im Zusammenhang mit der Verwendung von Textmarken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ergovia-Team